Einsparungen mit LUWADUR®

Mit dem LUWADUR® - System haben Sie nicht nur minimale Pflege- und Unterhaltungskosten. Nutzen Sie unverbindlich unseren Ersparnis-Rechner und lassen Sie sich Ihre individuelle oder projektbezogene Gesamtersparnis anzeigen.

1. Teilweise oder gänzlicher Entfall von Oberflächenwasserabgaben

Regional fallen Abgaben für das Oberflächenwasser an. Die Kosten fallen verschieden aus und können ggf. abgefragt werden.

€/m2
2. Teilweiser oder gänzlicher Entfall von Entwässerungseinrichtungen

Durch den LUWADUR®- Belag versickert jeder Niederschlag. Abhängig von der Sickerfähigkeit des Untergrundes können Entwässerungseinrichtungen teilweise oder ganz entfallen.

€/m2
3. Nicht erforderlicher Grunderwerb

Der LUWADUR®- Belag kann bis an den Baum heran gebaut werden. Deshalb ist es nicht erforderlich den Weg außerhalb des Kronenbereiches mit zuzüglich 1,50 m Sicherheitsabstand zu verlegen. Dies erspart beim Einsatz von LUWADUR® den erforderlichen Grunderwerb für das Wegrücken des versiegelnden Belages.

Die Ersparnis je lfdm Weg errechnet sich, wie folgt:

1⁄2 Kronenbreite + 1,5 m = m2/lfdm
x
€/m2
=
€/m
4. Nicht erforderlicher jährlicher Pflegeaufwand der zu erwerbenden Flächen

Die zusätzlich zu erwerbenden Flächen (siehe Punkt 1) müssen auch gepflegt werden. Der jährliche Pflegeaufwand ergibt sich aus der zusätzlichen Grunderwerbsfläche und den jährlichen Pflegekosten und berechnet sich, wie folgt:

m2/lfdm
x
€/m2
=
€/m
5. Teilweise Reduzierung der Vorflutereinrichtungen

Ähnlich wie bei Punkt 4 kann durch die teilweise oder vollständige Versickerung des Niederschlages durch den LUWADUR®- Belag die Dimension von Vorflutereinrichtungen reduziert werden oder entfallen.

€/m2
6. Teilweise oder gänzlicher Entfall von Ausgleichsmaßnahmen bzw. –zahlungen

Regional werden Ausgleichszahlungen oder -maßnahmen im Zuge der Ausgleichsregelung verlangt. LUWADUR® kann auch hier zu Einsparungen führen.

€/m2
7. Entfall eines Planfeststellungsverfahrens

Durch den Einbau von LUWADUR®- Belägen erübrigt sich oftmals ein Planfeststellungsverfahren, da die Wege meist innerhalb der bestehenden Eigentumsbereiche gebaut werden können. Die nicht erforderlichen Ausgaben sind ein Kostenvorteil für das LUWADUR®- System.

€/m2

 

Mögliche Folgekosten, falls die gängigen Vorschriften nicht eingehalten werden:

Bei einer Versiegelung im Wurzelbereich und damit Nichteinhaltung der Vorgaben des Merkblattes Alleen (MB-StB 92) bzw. der DIN 18920 „Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen“ können längerfristig Schäden an Bäumen entstehen. Oftmals werden Schäden erst nach Jahren sichtbar. Nachfolgende Maßnahmen reichen von Totholzentfernung über Fällen und Beseitigen von Bäumen, bis zum Entfernen des Wurzelstocks und Ersatzpflanzungen.

8. Totholzbeseitigung
€/Baum
x
Bäume
=
€/m2
9. Fällen und Beseitigen von kranken oder abgestorbenen Bäumen
€/Baum
x
Bäume
=
€/m2
10. Roden von Wurzelstöcken durch Fräsen oder sonstige geeignete Maßnahmen
€/Baum
x
Bäume
=
€/m2
11. Nachpflanzung von Bäumen einschließlich der Anwuchspflege
€/Baum
x
Bäume
=
€/m2
12. Erforderlicher nachträglicher Grunderwerb
m2/Baum
x
€/m2
x
Bäume
=
€/m2

Gesamtersparnis